EU: GLTP bei Stellungnahme zur Produkthaftungs-RL und KI-Haftungs-RL eingebunden

Am 28.09.2022 nahm die Europäische Kommission zwei Richtlinienvorschläge an, die insbesondere die Haftung für fehlerhafte Software-Produkte und Künstliche Intelligenz (KI) wesentlich verändern werden. Es handelt sich um den

  • Vorschlag für eine Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte (COM [2022] 495) sowie den
  • Vorschlag für eine Richtlinie zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz (Richtlinie über KI-Haftung; COM [2022] 496).

Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte stellt eine Neuauflage der bisherigen Produkthaftungs-RL (Richtlinie 85/374/EWG) dar. Ziel des Vorschlags ist vor allem die Sicherstellung der Haftung für Produkte des digitalen Zeitalters und der Kreislaufwirtschaft, die Festlegung eines haftpflichtigen Unternehmens in der EU auch beim Erwerb von Herstellern außerhalb der EU sowie die Minderung der Beweislastschwierigkeiten bei komplexen Fallkonstellationen.

Der Vorschlag für eine Richtlinie über KI-Haftung schafft gänzlich neue Regeln für die außervertragliche zivilrechtliche Haftung für Künstliche Intelligenz. Ziel ist es vor allem, Opfern von KI hinreichenden Schutz zu gewährleisten. Konkret sieht der Vorschlag Offenlegungspflichten und eine Kausalitätsvermutung zugunsten der Geschädigten vor.

Derzeit tagt eine Arbeitsgruppe des Rates der Europäischen Union, die die Vorschläge der Europäischen Kommission behandelt. Für Österreich bringt sich das Bundesministerium für Justiz (BMJ) aktiv in dieser Ratsarbeitsgruppe ein. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) ist an diesem Richtliniengebungsprozess insofern beteiligt, als er zusammen mit anderen Stakeholdern an den beratenden Sitzungen teilnimmt und Stellungnahmen zu den Richtlinienentwürfen abgibt.

Rechtsanwaltsanwärter Dr. Dominic Gerstberger nimmt als Mitglied des Arbeitskreises für IT und Digitalisierung des ÖRAK an den Sitzungen teil. Mit dieser wichtigen Standesarbeit geht einher, dass wir für unsere Mandant:innen mit aktuellen Haftungsfragen rund um Software-Produkte und Künstliche Intelligenz stets bestens vertraut sind und vorbeugende Beratung sowie im Schadensfall bestmögliche Vertretung gewährleisten können.