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Aktuell bei GLTP
GLTP in den Oberösterreichischen Nachrichten zum HinweisgeberInnenschutzgesetz
Aufgrund des HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) müssen zahlreiche Unternehmen bis August bzw. Dezember einen internen Meldekanal für Whistleblower einrichten. Dr. Dominic Gerstberger erklärt in den OÖNachrichten, worauf Hinweisgeber:innen künftig achten sollten.
EU: GLTP bei Stellungnahme zur Produkthaftungs-RL und KI-Haftungs-RL eingebunden
Die Europäische Kommission nahm 2 Richtlinienvorschläge an, die insbesondere die Haftung für fehlerhafte Software-Produkte und Künstliche Intelligenz (KI) wesentlich verändern werden. Der ÖRAK ist an diesem Richtliniengebungsprozess insofern beteiligt, als er Stellungnahmen zu den Richtlinienentwürfen abgibt. Dr. Gerstberger nimmt als Mitglied des Arbeitskreises für IT und Digitalisierung des ÖRAK an den Sitzungen teil.
Eigenheimversicherungen und „Pfusch am Bau“
Im Interview mit den OÖ Nachrichten behandelt Partner Dr. Walter Löbl eine aktuelle OGH-Entscheidung zum Versicherungsumfang von Eigenheimversicherungen bei einer „im Pfusch“ durch Verwandte sanierten Duschkabine.
Partner zu Masseverwaltern in Insolvenzverfahren über das Vermögen der “Small“ Wärme-, Klima- und Sanitäranlagen GmbH bestellt
Partner Dr. Norbert Mooseder wurde zum Insolvenzverwalter der „Small“ Wärme-, Klima- und Sanitäranlagen GmbH bestellt, Partner Mag. Christopher Schuster zum Insolvenzverwalterstellvertreter.
Anwaltstag 2022 – Anwaltsgeheimnis im digitalen Zeitalter
Auf dem jährlich stattfindenden Anwaltstag wurden heuer wichtige Zukunftsthemen diskutiert, etwa der Schutz des Anwaltsgeheimnisses, der im Lichte der Digitalisierung vor neuen Herausforderungen steht.
Unser Rechtsanwaltsanwärter Dr. Dominic Gerstberger nahm als Delegierter der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer teil.
Neues aus dem Gesellschaftsrecht: Verhinderung von Gesellschafterbeschlüssen durch einstweilige Verfügung
Der Oberste Gerichtshof gibt Gesellschaftern ein probates Mittel in die Hand, um auch syndikatsvertraglich getroffenen Regelungen zum Durchbruch zu verhelfen: In der gegenständlichen Entscheidung sprach der OGH aus, dass auch ein syndikatsvertragswidriger Beschluss der Anfechtung unterliegt, wenn er zudem gegen eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung verstößt.