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Aktuell bei GLTP
GLTP in den Oberösterreichischen Nachrichten zu Stolpersteinen in AGB
Der OGH hatte sich unlängst mit den AGB beim Kauf einer Einbauküche auseinanderzusetzen. Konkret ging es um die Frage, ob sich ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher auf die dispositivgesetzliche Regelung stützen kann, obschon in den eigenen AGB eine andere Regelung vorgesehen war. Wie der OGH entschieden hat und was Unternehmer im geschäftlichen Verkehr zu beachten haben, erklärt Rechtsanwalt Mag. Oskar Löbl in den Oberösterreichischen Nachrichten.
Der Data Act ist in Kraft – Seien Sie bereit für den freien Datenmarkt!
Seit 11.01.2024 ist der sogenannte Data Act (zu Deutsch: Datenverordnung) nun in Kraft; umzusetzen sind die Verpflichtungen in wesentlichen Teilen bereits bis 12.09.2025. GLTP informiert über die wichtigsten Regelungen der Verordnung und zeigt auf, was es künftig für Unternehmen zu beachten gilt.
GLTP-Partner zu Insolvenzverwaltern im Insolvenzverfahren über das Vermögen der M-TRON GmbH bestellt
Rechtsanwalt und Partner Mag. Christopher Schuster wurde zum Insolvenzverwalter der M-TRON GmbH bestellt, Rechtsanwalt und Partner Dr. Norbert Mooseder zum Insolvenzverwalterstellvertreter.
FlexKapG/FlexCo: Flexibilität und Vereinfachungen im Gesellschaftsrecht für Start Ups und innovative Unternehmen
Ab 1. November 2023 soll nach einem neuen Minerstialentwurf österreichischen Unternemehrinnen und Unternehmen eine neue Gesellschaftsform zur Verfügung stehen: FlexKapG bzw FlexCo. Wir fassen den Gesetzesentwurf für Sie zusammen und bringen Ihnen die wichtigsten Neuerungen näher.
GLTP in den Oberösterreichischen Nachrichten zum HinweisgeberInnenschutzgesetz
Aufgrund des HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) müssen zahlreiche Unternehmen bis August bzw. Dezember einen internen Meldekanal für Whistleblower einrichten. Dr. Dominic Gerstberger erklärt in den OÖNachrichten, worauf Hinweisgeber:innen künftig achten sollten.
EU: GLTP bei Stellungnahme zur Produkthaftungs-RL und KI-Haftungs-RL eingebunden
Die Europäische Kommission nahm 2 Richtlinienvorschläge an, die insbesondere die Haftung für fehlerhafte Software-Produkte und Künstliche Intelligenz (KI) wesentlich verändern werden. Der ÖRAK ist an diesem Richtliniengebungsprozess insofern beteiligt, als er Stellungnahmen zu den Richtlinienentwürfen abgibt. Dr. Gerstberger nimmt als Mitglied des Arbeitskreises für IT und Digitalisierung des ÖRAK an den Sitzungen teil.