Vergaberecht

Unser breit aufgestelltes Team an Anwältinnen und Anwälten erlaubte es uns, verschiedenste Rechtsgebiete abzudecken.

Die öffentliche Hand, Bund, Länder und Gemeinden, treten mit Ihrer Finanzkraft als Nachfrager von diversen Dienstleistungen und Waren auf. Aufgrund des oftmals erheblichen Auftragsvolumens und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Bedeutung sind die Anwendungsfelder der öffentlichen Beschaffungsvorhaben ein wichtiges Rechtsgebiet, welches aufgrund der vielen Eigenheiten und der Komplexität einer besonderen Expertise bedarf.

Die Rechtsanwält:innen von GLTP beraten öffentliche Auftraggeber:innen bei:

  • Wahl der Verfahrensart
  • Erstellung oder Überprüfung der Ausschreibungsunterlagen und Leistungsverträge
  • Prüfung der Angebote bzw. Teilnahmeunterlagen
  • Vertretung bei Verhandlungsverfahren, Nachprüfungsverfahren, Feststellungsverfahren oder Schlichtungsverfahren
  • Erstellung von Rechtsgutachten zu vergaberechtlichen Fragen
 

Auftragnehmer:innen auf Bieterseite unterstützen wir insbesondere durch folgende Leistungen:

  • Prüfung möglicher Risiken in den Ausschreibungsunterlagen
  • Zusammenstellung der Angebotsunterlagen
  • Erstellung von Rechtsgutachten
  • Vertretung in Verfahren aufgrund von unzulässiger Direktvergaben
  • Anfechtung unrichtiger Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers
  • Durchsetzung zivilrechtlicher Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Walter Löbl ist Experte im Baurecht, Bauträgerrecht und Bauvertragsrecht.

Dr. Walter Löbl
Rechtsanwalt und Partner