Wettbewerbsrecht | Kartellrecht

Unser breit aufgestelltes Team an Anwältinnen und Anwälten erlaubte es uns, verschiedenste Rechtsgebiete abzudecken.
Wettbewerbsrecht im weiteren Sinn

Funktionierender Wettbewerb führt in der Regel zu gesunden Preisen, Verbesserung der Qualität, Vergrößerung des Angebots, Innovation und Steigerung der Effizienz. Die Gesetzgeber auf österreichischer und europäischer Ebene haben deshalb bereits vor langer Zeit erkannt, dass die positiven Wirkungen des wirtschaftlichen Wettbewerbs geschützt werden müssen.

Das Wettbewerbsrecht im weiteren Sinn umfasst einerseits jene Regelungen, die Beschränkungen des Wettbewerbs und die Ausübung von Marktmacht begrenzen („Kartellrecht“), und andererseits das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb („Wettbewerbsrecht im engeren Sinn“).

Von der Beratung über die Durchsetzung bis hin zu Verfahren an Ihrer Seite 

Gerade beim Erwerb von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen, beim Abschluss marktbeeinflussender Vereinbarungen mit Mitbewerber:innen, Lieferant:innen oder Kund:innen sowie bei Distributions- und Marketingmaßnahmen besteht die Gefahr, mit dem Kartellrecht (Kartellgesetz, EU-Kartellrecht [Art 101, 102 AEUV, Fusionskontrollverordnung, Gruppenfreistellungsverordnung etc.]) oder dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Konflikt zu geraten. Unser Team berät Sie und Ihr Unternehmen bei strategischen Entscheidungen, welche potentiell von diesen Beschränkungen erfasst sind, steht Ihnen bei der Durchsetzung berechtigter und bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie in gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Verfahren zur Seite.

Kontaktieren Sie uns und stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen ohne Konfrontationen mit der Bundeswettbewerbsbehörde oder Mitbewerber:innen am Markt wachsen und sich entwickeln kann.

Unsere Leistungen:

  • Beratung bei strategischen Entscheidungen im Zusammenhang mit Zusammenschlüssen (Erwerb von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen)
  • Beratung bei marktbeeinflussenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen und anderen marktbeeinflussenden Verhaltensweisen
  • Rechtliche Vertretung in Verfahren vor Gerichten, der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und der Europäischen Kommission
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen, insbesondere Unterlassungsansprüchen und Schadenersatzansprüchen, wegen unlauterer Geschäftspraktiken oder sonstiger Wettbewerbsverletzungen (zB durch Konkurrenten)
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche im Zusammenhang mit unlauteren Geschäftspraktiken und Wettbewerbsverletzungen
  • etc.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Walter Löbl ist Experte im Baurecht, Bauträgerrecht und Bauvertragsrecht.

Dr. Walter Löbl
Rechtsanwalt und Partner

Gerstberger

Dr. Dominic Gerstberger
Rechtsanwalt und Partner